A–01 · Aussage · kritisch
Die EU-Kommission hat die Umsetzungsfrist für die CBAM-Zertifikatspflicht auf Q1 2027 vorgezogen — ohne Übergangsregelung für laufende Importverträge von Stahl und Aluminium aus Drittstaaten.
EU-Amtsblatt L 2026/412 · 03.06.2026 · A-Quelle
Erkenntnis
Die fehlende Übergangsregelung ist politisch beabsichtigt. Verträge, die bis Ende 2026 nicht angepasst sind, erzeugen ab Q1 2027 ungeplante Zusatzkosten — ohne operative Handlungsmöglichkeit auf VR-Ebene.
Konsequenz für Ihre strategische Ebene
VR-Beschluss über Vertragsüberprüfung und Lieferantenstruktur spätestens Q3 2026. Ohne Mandat entscheidet die operative Ebene unter Zeitdruck.